Luhmaniac liest und interpretiert Niklas Luhmann, Das Recht der Gesellschaft
የቻናል ዝርዝሮች
Luhmaniac liest und interpretiert Niklas Luhmann, Das Recht der Gesellschaft
Ulrike Sumfleth und Joachim Feltkamp sind Luhmaniac.
የቅርብ ጊዜ ክፍሎች
95 ክፍሎች
93. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 422, K09
Was bedeutet der Begriff des Rechtsstaats aus rechtlicher, politischer und soziologischer Perspektive?
Der Begriff Rechtsstaat ist ein Kl...

92. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 414, K09
Der Begriff Rechtsstaat scheint auszudrücken, dass Politik und Recht ein einheitliches System wären. Die Theorie sozialer Systeme kann jedoch analytis...

91. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 409, K09
Start des 9. Kapitels über das Verhältnis von Politik und Recht. Die Theorie sozialer Systeme geht davon aus, dass Politik und Recht zwei autopoietisc...

90. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 403, K08
Hinweis: Für Tonstörungen zwischen der 62. und 74. Minute bitten um Entschuldigung.
Letzter Abschnitt über juristische Argumentation: Si...

89. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 400, K08
Welche Funktion hat die Logik für die juristische Argumentation? „Logisches Schließen“ ist in der juristischen Argumentation Standard. Bei der Interpr...

88. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 393, K08
Welches zugrunde liegende Problem offenbaren die Theoriekontroversen über Interessen- und Begriffsjurisprudenz? Das rekonstruiert die Theorie sozialer...

87. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 389, K08
„Interessenjurisprudenz“ gilt als gescheiterter Versuch, den Begriff des Interesses aus der externen Umwelt des Rechts in Form einer Theoriedebatte in...

86. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 377, K08
Über den historischen Argumentationsprozess, der den Sinngehalt von Begriffen abschleift, und die Funktion der Rechtsdogmatik für das Rechtssystem.

85. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 377, K08
Eine Letztbegründung von Gründen mit „Gott“ wäre im positiven Recht der Moderne nicht mehr zulässig. Wie werden Argumente stattdessen begründet? Luhma...

84. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 372, K08
Gründe sind ausgewählte Unterscheidungen, die bei der Interpretation eines Rechtstextes in der juristischen Argumentation angeführt werden. Um im Rech...

83. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 362, K08
Redundanz bedeutet im Rechtssystem: Um eine neue Information einzuordnen, bezieht man sich auf schon vorliegende Informationen. Diese sind schriftlich...

82. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 356, K08
Redundanz und Varietät sind zwei sich gegenseitig steigernde Bedingungen der Möglichkeit juristischer Argumentation. Insbesondere durch sequenzierte K...

81. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 352, K08
Die Bedingungen der Möglichkeit juristischen Argumentierens bestehen aus einer Kombination von Institutionalisierung und Redundanz. Was bedeutet das?<...

80. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 348, K08
Wie die Theorie sozialer Systeme „juristische Argumentation“ definiert
Herkömmliche Argumentationstheorien gingen von einem essentialistischen...

79. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 343, K08
Juristische Argumentationstheorie setzt auf Begründungen. Doch was ist ein Grund? Luhmann kritisiert, dass der Begriff allein nichts besagt. Eine Begr...

78. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 338, K08
Zum Auftakt weist Luhmann darauf hin, was Argumentation im Rechtssystem nicht vermag: Argumente können geltendes Recht nicht ändern. Im Gegensatz dazu...

77. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 333, K07
Letzter Abschnitt über die Stellung der Gerichte im Rechtssystem: In einem primär funktional ausdifferenzierten System können auch andere Differenzier...

76. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 328, K07
In der geschichteten Gesellschaft hatten Adel und Volk nicht die gleichen Rechte. Infolge des Justizverweigerungsverbots entfallen solche gesamtgesell...

75. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 325, K07
Im Rechtssystem bilden Gerichte das Zentrum. Und nur dort gibt es einen Zwang zu entscheiden. Was bedeutet das für die operative Geschlossenheit des S...

74. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 320, K07, V
Einst hierarchisch differenziert, sind Politik und Recht heute funktional differenzierte Systeme gleichen Ranges. Dieser Wechsel der Differenzierungsf...

73. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 316, K07, IV
Mit dem „Verbot der Justizverweigerung“ bürden sich Gerichte auf, jeden Fall zu entscheiden. Zugleich ermöglicht ihnen dieser Zwang jedoch die Freihei...

72. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 310, K07, IV
Mit dem Verbot der Justizverweigerung bringt das Rechtssystem die universale Zuständigkeit und Entscheidungsfähigkeit von Gerichten zum Ausdruck. Ein...

71. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 305, K07, III
Gerichte treffen Entscheidungen, indem sie das Recht „anwenden“ und Gesetzestexte interpretieren – sollte man meinen. Wie nebenbei entwickeln sie dabe...

70. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 302, K07, III
Im 18. Jh. wandelt sich das hierarchische Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung in ein zirkuläres. Politik und Recht werden zu autonomen...

69. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 299, K07, II
Gerichte bilden ein Teilsystem (Subsystem) im Rechtssystem. Wie es zu dieser internen Ausdifferenzierung kam, lässt sich anhand der Unterscheidung von...

68. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 297, K07, I
Start des 7. Kapitels über „Die Stellung der Gerichte im Rechtssystem“. Im Rechtssystem bilden die Gerichte ein Teilsystem, auch Subsystem genannt. Su...

67. Zusammenfassung Kap. 6 Evolution, Luhmann: Recht der Gesellschaft
Systemtheorie, Evolution und das Recht. Zusammenfassung des 6. Kapitels aus Niklas Luhmanns "Das Recht der Gesellschaft".
Nach dem langen...

66. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 294, K06, VI
Abschluss des Evolutionskapitels: Das Rechtssystem hat nachweislich eine eigenständige Evolution durchlaufen und sich zu einem operativ geschlossenen...

65. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 290, K06, V
Mit welchen Mechanismen bewältigen Funktionssysteme Komplexität?
Selbst erzeugte Komplexität lässt sich reduzieren, indem man sie tempora...

64. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 286, K06, III
Wohin führt Evolution? Wie soll man das, was durch sie entsteht, bezeichnen? Diese Frage wird seit dem 18. Jh. unter dem Begriff des Fortschritts disk...

63. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 281, K06, III
Bis ins 17. Jh. blockiert das gesellschaftliche Problem allgegenwärtiger Gewalt die eigenständige Evolution des Rechts. Erst nachdem das politische Sy...

62 . Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 278, K06, III
Im 18./19. Jh. erhöht das Recht seine Varietät, weil es eine Vielzahl von Gesetzesänderungen infolge der Demokratisierung des politischen Systems abar...

61 . Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 273, K06, III
Mit zunehmender Verschriftlichung des Rechts differenzierte sich auch die Rechtslehre im 18. Jh. aus. Um Problemlösungen auf der Grundlage von vorhand...

60 . Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 268, K06, III
Durch Neuinterpretation von vorhandenem Recht kann sich das Recht in einem Verfahren anlässlich eines Streitfalls punktuell ändern. D. h. durch Variat...

59 . Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 265, K06, III
Die Erfindung des Verfahrens gehört zu den bedeutendsten evolutionären Errungenschaften des Rechtssystems. Zum entscheidenden Träger der eigenständige...

58 . Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 261, K06, III
Unter welchen evolutionären Bedingungen konnte sich das Recht zu einem operativ geschlossenen Funktionssystem ausdifferenzieren? Welche Unwahrscheinli...

57 . Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 257, K06, III
Im vorangegangenen Abschnitt wurde gezeigt, dass die Stabilisierung des Rechtssystems durch Verschriftlichung ermöglicht wird, die Variation wiederum...

56 . Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 251, K06
Im I. Abschnitt hatte Luhmann Darwins Evolutionsschema von der Biologie auf soziale Systeme übertragen:
Variation betrifft die Elemente:...

55 . Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 245, K06
Im I. Abschnitt hatte Luhmann Darwins Evolutionsschema von der Biologie auf soziale Systeme übertragen:
Variation betrifft die Elemente:...

54 . Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 239, K06
Start des 6. Kapitels über die Evolution des Rechts: Ist innerhalb von autopoietischen Systemen eine Evolution möglich? Und wenn ja: Wie verläuft dies...